Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 20.08.2014
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Apartmenthaus Gärtners. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast in den Apartments oder im Internetauftritt des Apartmenthauses Gärtner einsehbar.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.
1.3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Apartments vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch das Apartmenthaus Gärtner kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.
2.2. Vertragspartner sind das Apartmenthaus Gärtner, vertreten durch Frau Melissa Gärtner, und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen.
3. Leistungen, Preise und Zahlungen
3.1. das Apartmenthaus Gärtner ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Reservierungen von Abstellplätzen für Autos und Motorräder in einer Garage stehen dem Gast nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch die Pension und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit gegen Aufpreis zur Verfügung.
3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist vor der Abreise in bar zu zahlen. Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.
3.3. Nur bei Dauergästen und Stammgästen ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen des Apartmenthauses Gärtner ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Apartmenthaus berechtigt, eine Mahngebühr zu berechnen.
3.4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von dem Apartmenthaus Gärtner allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
3.5. Die Preise können von dem Apartmenthaus Gärtner ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
3.6. Das Apartmenthaus Gärtner ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Apartmenthaus Gärtner geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2. Sofern zwischen dem Apartmenthaus Gärtner und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Apartmenthauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.4. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
4.5. Stornierungsgebühren
- 14 Tage vor Anreise 50% des gesamten Rechnungsbetrages
- 2 Tage vor Anreise 80% des gesamten Rechnungsbetrages
- 100% des gesamten Rechnungsbetrages bei Nichtanreise
5. Rücktritt der Pension
5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Apartmenthaus Gärtner in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Apartmenthaus gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Apartmenthaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Apartmenthaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von dem Apartmenthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Apartmenthaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; das Apartmenthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Apartmenthausleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartmenthauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Apartmenthauses zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
5.4. Das Apartmenthaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.5. Bei berechtigtem Rücktritt des Apartmenthauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5.6. Bei Beschwerden anderer Gäste behalten wir uns ein außerordentliches Rücktrittsrecht vor.
5.7. Im gesamten Haus herrscht strengstes Rauchverbot.
Bei Verbotsbruch behalten wir uns die sofortige Kündigung vor.
Rauchverbot:
Wir weisen darauf hin das in allen Apartment, Zimmer und Fluren absolutes Rauchverbot gilt. Für Raucher gibt es die Möglichkeit auf dem Hof / Terrasse oder Balkon zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Apartmenthaus Gärtner das Rech, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von 200,00 € zu verlangen.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2. Check in: Die Zimmer können zwischen 15 und 22 Uhr bezogen werden. Andere Anreisezeiten sind mit dem Apartmenthaus abzusprechen. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.
Das Apartmenthaus Gärtner ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 20.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.
6.3. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Apartmenthauses bis spätestens bis 11.00 Uhr oder nach Vereinbarung geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert.
7. Haftungen
7.1. Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber dem Apartmenthaus Gärtner für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
7.2. Das Apartmenthaus Gärtner haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Apartmenthaus bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
7.3. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Apartmenthauses Gärtner bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
7.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen dem Apartmenthaus auftreten, wird das Apartmenthaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige macht.
7.5. Soweit der Gast von der Parkmöglichkeit auf dem Grundstück Geisbergstraße 8/ 4 Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Fahrräder oder Motorräder und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.6. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich des Apartmenthauses Gärtner. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Apartmenthaus: Hardthausen/ Kochersteinsfeld.
8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.